Zähneknirschen behandeln
Regelmäßiges Zähneknirschen oder Zahnpressen kann schädigende Auswirkungen auf Zähne und Kiefer haben. Auch wenn das Zähneknirschen meistens unbewusst in der Nacht stattfindet, kann mit der richtigen Behandlung etwas dagegen getan wird. Eine gezielte Injektion mit einem Muskelrelaxans lässt den Kaumuskel langfristig entspannen, sodass der nächtliche Druck auf Zähne und Kiefer wohltuend nachlässt. Für einen besseren Schlaf!
Wann ist eine Behandlung bei Zähneknirschen zu empfehlen?
Zähneknirschen wird auch „Bruxismus“ genannt und geschieht völlig unwillkürlich und unbewusst – vor allem nachts im Schlaf. Vermutlich wird die rhythmische Kaumuskelaktivität beim Übergang der verschiedenen Schlafphasen ausgelöst, die genauen Ursachen von Zähneknirschen sind aber noch nicht bekannt. Das macht die Behandlung von Bruxismus besonders schwierig.
Oft wird eine Aufbissschiene verordnet, die das Zähneknirschen oder Zahnpressen allerdings nur so lange verhindert, wie sie auch getragen wird. Wird der Bruxismus nicht behandelt, können durch die starke Überbelastung verschiedene gesundheitliche Folgen auftreten, wie Verschleiß von Zähnen und Kiefer, Kopfschmerzen, Schwindel und mehr.
Mit einer gezielten Injektion eines Muskelrelaxans in den Kaumuskel kann dem Bruxismus für eine längere Zeitspanne entgegengewirkt werden. Durch die Behandlung entspannt sich der Muskel und das unbewusste Zähneknirschen wird gestoppt.
Gründe, die für eine Behandlung von Zähneknirschen sprechen:
Verschleiß von Zähnen, Zahnhals, Zahnwurzeln, Kieferknochen und Kiefergelenken
Beschädigung von Brücken, Implantaten usw.
verspannte Kaumuskulatur, Änderung der Bisslage, Kopfschmerzen, Schwindel, Sehstörungen, Übelkeit und Tinnitus
Wie wird die Bruxismus-Behandlung durchgeführt?
Um langfristig gegen den Bruxismus vorzugehen, hat sich die Behandlung mit dem Muskelrelaxans Botox bewährt. Der Wirkstoff wird in exakter Dosierung gezielt in den Kaumuskel injiziert, damit sich dieser entspannt. Dabei wird der Kaumuskel bei der Behandlung des Zähneknirschens nur gedämpft und nicht gelähmt, sodass die normale Kaufunktion vollständig erhalten bleibt. Das Botox nach einigen Monaten vollständig vom Körper abgebaut. Durch die Botox-Injektion kann das Zähneknirschen ungefähr für etwa 3 bis 6 Monate verhindert werden, ohne dass weiterhin eine unangenehme Aufbissschiene getragen werden muss. Danach sollte die Behandlung wiederholt werden, um die Muskelentspannung aufrechtzuerhalten. Das Gute ist, dass sich die Muskelkraft nach und nach reduziert, sodass in der Regel immer größere Behandlungsabstände möglich sind.
Wie kann Botox gegen Zähneknirschen helfen?
Botox oder Botulinumtoxin ist ein natürlich vorkommendes Eiweiß, das mikrobiologisch hergestellt wird. Das Muskelrelaxans ist sehr gut erforscht und wird schon seit langer Zeit in der ästhetischen Medizin eingesetzt, zum Beispiel zur Faltenglättung. Botox hemmt die Informationsweiterleitung und setzt die Muskelaktivität herab. Dieser muskelentspannende Effekt wird sich auch bei der Behandlung von Zähneknirschen zunutze gemacht.
Deshalb ist die Behandlung mit Botox bei professioneller Anwendung wie in unserer Praxis für Medizin und Ästhetik in Bremen nicht gefährlich, sondern wurde von Dr. Ole Jung bereits vielfach erfolgreich gegen Zähneknirschen eingesetzt. In unserer Praxis verwenden wir auch nur Präparate namhafter Hersteller wie Azzalure® (Galderma), Bocouture® (Merz) oder Botox® (Pharm Allergan).
Wie hoch sind die Kosten einer Bruxismus-Behandlung?
Die Kosten für die Behandlung von Zähneknirschen werden aus den Kosten für das Botox-Präparat, der Verbrauchsmaterialien und der Behandlung zusammengesetzt. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Gerne beraten wir Sie ausführlich zu unserer Bruxismus-Behandlung und informieren Sie auch über die anfallenden Kosten.
ab 200 €
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Für eine kostenlose Beratung stehen wir Ihnen per Mail, WhatsApp oder telefonisch zur Verfügung. Für eine persönliche Beratung können Sie gerne einen kostenpflichtigen Termin buchen. Sollten Sie sich nach dem Beratungstermin für eine Behandlung entscheiden, wird die Beratungsgebühr mit den Behandlungskosten verrechnet.